Impressum & AGB's


BEST 4 Events GmbH


Angaben gemäß §5 TMG:

BEST 4 Events GmbH
Ifflandstraße 8
68161 Mannheim


Kontakt:

Telefon: 0621-15697-89/ -92
Telefax: 0621-1569791
E-Mail: info@best4events.de


Vertreten durch:

Marlen Ihrig


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Mannheim
Registernummer: HRB 724194


Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 304789628


Arbeitnehmerüberlassung:

BEST 4 Events GmbH hat die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg


Haftungsausschluss:

• Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

• Verweise und Links
Bei der direkten oder indirekten Verweisung auf fremde Internetseiten(“Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autor liege, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalt oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle Innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzte Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entsteht, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

• Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, und Texte zu beachten, vom ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumentationen, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumentationen, Videosequenzen und Texte zurückgreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragen Eigentümern. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein dem Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente oder Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestatten.

• Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklicher freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymer Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

• Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Unsere AGB's



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur BEST 4 Events GmbH

Zur Bereitstellung von Catering-, Event-, Messe- und Promotion-Personal von BEST 4 Events GmbH


1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen(im folgenden „AGB“ genannt) der BEST 4 Events GmbH (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten für Dienstleistungen des Auftragsnehmers in den Bereichen Event-, Catering- und Promotion-Personal sowie dem Messehostessenservice.

1.2

Diese AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden (im folgenden „Auftraggeber“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3

Diese AGB gelten zudem für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

1.4

Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bedürfen der Schrift- oder Textform.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer für die Präsentation des Auftragsgeberbetriebs im Rahmen von Messeauftritten und Eventveranstaltungen (im folgenden Projekt genannt) für einen bestimmten Zeitraum, Hosts, Hostessen, Promotoren, Servicepersonal, Logistiker etc. ( im folgenden Mitarbeiter genannt ) zur Verfügung zu stellen, die die in der Auftragsbestätigung genannten Tätigkeiten ausführen.

2.2

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem jeweiligen Mitarbeiter durch vertragliche Absprachen sicherzustellen, dass der Mitarbeiter über alle wesentlichen Umstände unterrichtet wird.

2.3

Der Auftragnehmer ist bei der Auswahl der Mitarbeiter, die die Leistung vor Ort erbringen, grundsätzlich frei. Sofern der Aufraggeber bestimmte Erfahrungen oder Qualifikationen des jeweiligen Mitarbeiters wünscht, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Auswahl des Personals deren Sedcard zur Verfügung stellen und sodann den Wünschen des Auftraggebers nach Möglichkeit entsprechen. Der Auftragnehmer ist gleichwohl berechtigt, den jeweiligen Mitarbeiter auszuwählen und ggf. auch Ersatzkräfte zu beauftragen.

2.4

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben auf der Sedcard von den jeweiligen Mitarbeitern stammen und, insbesondere was Erfahrungswerte und Sprachkenntnisse anbelangt, auf deren persönlicher Selbsteinschätzung beruhen. Der Auftragnehmer hat die Kenntnisse im Einzelnen nicht geprüft und kann insoweit keine Gewähr übernehmen.

2.5

Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Äußerlichkeiten der Mitarbeiter, kann im Einzelfall ein Casting durchgeführt werden, dessen Kostentragung grundsätzlich dem Auftraggeber obliegt. Die Vertragsparteien werden hierzu ggfs. eine gesonderte Vereinbarung treffen.

2.6

Sollte der Auftraggeber über diesen Auftrag hinaus eine oder mehrere Mitarbeiter benötigen, sind hierüber eigene Aufträge abzuschließen. Der jeweilige Mitarbeiter ist nicht als Mitglied einer Gruppe zu betrachten, sondern wird individuell anhand des formulierten Anforderungsprofils seine Tätigkeit verrichten.

3.Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

3.1

Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet der Auftragnehmer ein freibleibendes Angebot. Die darauf folgende Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder, falls die Leistung kurzfristig erbracht werden soll, auch mündlich oder durch Ausführung der Leistung annehmen kann.

3.2

Der Auftrag ist befristet. Die Arbeitszeiten werden im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Kündigung sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer im laufenden Auftragsverhältnis ist ausgeschlossen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Etwaige Kündigungen bedürfen der Schriftform.

3.3

Die tägliche Arbeitszeit (in Stunden) wird vorher vertraglich festgelegt. Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden am Tag, hat der jeweilige Mitarbeiter einen Pausenansprache von 15 Minuten. Für alle längeren Arbeitszeiten besteht ein Pausenanspruch von 45 Minuten. Vereinbarte Stundensätze werden vollständig ohne Abzug von Pausenzeiten abgerechnet.

3.4

Änderungen der vereinbarten Einsatzdauer, Arbeitszeit, Art der Tätigkeit, des Einsatzortes etc. dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers vorgenommen werden und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

4. Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Mitarbeiter/ Weisungsrecht

4.1

Die eingesetzten Mitarbeiter beim Auftraggeber sind Mitarbeiter des Auftragnehmers mit projektbezogenem Vertrag.

4.2

Durch den Einsatz der Mitarbeiter wird kein Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer begründet. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.02.2006-AZ III ZR 61/05) ist insbesondere eine Arbeitnehmerüberlassung nicht gewollt.

4.3

Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf die Überlassung bestimmter Mitarbeiter.

5. Vergütung

5.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Beendigung des Arbeitseinsatzes vorgelegten Arbeitszeitnachweise über die durch den Mitarbeiter erbrachten Stunden zu überprüfen und, bei deren Richtigkeit, zu unterzeichnen.
Die Abschlussrechnung erfolgt nach Auftragserfüllung/Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage der Auftragsbestätigung und der dort festgelegten Arbeitszeiten (Punkt 3.2). Die Mindestarbeitszeit beträgt generell 4 Stunden. Der Abschlussrechnung sind Kopien der unterzeichneten Arbeitszeitnachweise beigefügt; sie wird mit Zugang beim Auftraggeber, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind mit Eintritt des Verzuges die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt acht Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Muss der Auftragnehmer wegen des Verzuges Kredite in Anspruch, kann vom Auftraggeber der höhere Zinssatz verlangt werden.

5.2

In der Abschlussrechnung enthaltene Abweichungen zu der in der Auftragsbestätigung kalkulierten Summe, ergeben sich aus der geleisteten Einweisung- und Mehrarbeit des jeweiligen Mitarbeiters, die durch die vom Auftraggeber unterzeichneten Arbeitsnachweise dokumentiert werden. Die Vergütungssätze für diese Stunden sind in der Auftragsbestätigung entsprechend benannt.

5.3

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr:
Bei Messen 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages 50% ab 2 Wochen bis 3 Tage vor Beginn des Auftrages 75 % ab 3Tagen vor Beginn des Auftrages bzw. während der Messe 100% Bei Tagesveranstaltungen ab 5 bis 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung 50%. Erfolgt der Rücktritt zu einem noch späteren Zeitpunkt werden 80% der vereinbarten Angebotssumme fällig.

5.4

Die Vergütung des gebuchten Mitarbeiters erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder Zahlungen anderer Art an die Mitarbeiter zu leisten.

6. Verhinderung/ Ausfall eine Mitarbeiters

6.1

Sofern der Auftragnehmer seine vertragliche Leistung ganz oder zum Teil nicht erbringt oder nicht erbringen kann, weil ein Mitarbeiter zu dem vereinbarten Termin auf Grund vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Krankheit nicht erscheint, entfällt insoweit der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

6.2

Dem Auftragnehmer bleibt es jedoch unbenommen, für kurzfristigen, adäquaten Ersatz zu sorgen, für den dann ein Vergütungsanspruch besteht.

7. Haftung

7.1

Die Haftung für vom Auftragnehmer nicht vorhersehbare bzw. vom Auftraggeber beherrschte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere wenn die Mitarbeiter während der Aktion der Anleitung des Auftraggebers unterliegt, haftet der Auftragnehmer für keine eventuellen Schäden aller Art. Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensanspruch beschränkt sich höchstens auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den Teil der Leistung, der aufgrund der Unmöglichkeit nicht erbracht werden konnte.

7.2

Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

8. Konkurrenzschutz

Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber eingesetzten Personen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes bzw. Projekts, auch nicht aushilfsweise, von diesem direkt noch indirekt als Arbeitnehmer, feste oder freie Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmer/-in beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Vermittlungsprovision ( Pönale ) in Höhe von 5000 € pro Person vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Mannheim. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so betrifft dies nicht die übrigen gültigen Bestimmungen. Nichtige Bestandteile sind vielmehr durch gültige, gleichwertige Bestimmungen zu ersetzen.